Veranstaltungsservice Regensburg

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Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte werden nachfolgende Vertragsbedingungen des Veranstalters anerkannt.

Es besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz.

Es besteht kein Anspruch auf den Zugang zu den einzelnen Veranstaltungsorten (z. B. wegen Überfüllung).

Bei Musikveranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.

Haftung

a) Der Veranstalter haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ebenso uneingeschränkt haftet er bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel die Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz).

b) Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist seine verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen.

c) Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.

d) Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt Ziffer 4 entsprechend.

e) Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung des Veranstalters wirkt auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

f) Eine Umkehr der Beweislast ist nicht bezweckt.

 

Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Sternwerfern sowie Waffen und sog. gefährlichen Gegenständen ist auf Veranstaltungen untersagt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, geg.falls eine Leibesvisitation vorzunehmen.

 

Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, den Einlass auf eine Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verwehren beziehungsweise einen Geländeverweis auszusprechen
(z.B. bei erheblicher Trunkenheit, Aggressivität etc.).

Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber, dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

Sollten angekündigte Programmpunkte einer Veranstaltung ausfallen, berechtigt dies nicht zur Rückgabe der Eintrittskarte.

Der Veranstalter behält sich Änderungen von Programm, Angebot und Preisen vor.

Für verloren gegangene oder gestohlene Sachen haftet der Veranstalter nicht.

Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen die Veranstaltung bis 0.00 Uhr verlassen.

Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten müssen die Veranstaltung bis 22.00 Uhr verlassen.

Eltern haften für ihre Kinder.

Tagestickets verlieren beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit.

Das Mitbringen von Tieren ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Sicherheitspersonals gestattet.

Hunde sind an der Leine zu führen.

Das Verteilen von Hand- und Werbezetteln sowie Werbung für Verbände, Gruppierungen, politische Organisationen und Sekten ist verboten.

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.